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   BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03   

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BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03 (https://dejure.org/2003,17961)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2003 - 3 B 92.03 (https://dejure.org/2003,17961)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 3 B 92.03 (https://dejure.org/2003,17961)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 175.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03
    Zwar wird am Ende der Beschwerdebegründung unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 14. April 2003 - BVerwG 3 B 175.02 - dargelegt, dass es "im Kern der Beschwerde" um die Frage gehe, "ob Folgeansprüche nach §§ 2, 7 VwRehaG i.V.m. § 1 Abs. 7 VermG vorliegen bzw. quasi 'die Hintertür' darstellen, wenn die von deutschen Behörden missbräuchliche Anwendung der SMAD-Befehle 64 und 124 zunächst unter Duldung der Besatzungsmacht dieser zugerechnet werden musste, dann aber auch von der sowjetischen Besatzungsmacht geduldet wurde, dass das deutsche Verwaltungsorgan die causa für die Entziehungsmaßnahmen widerruft bzw. aufhebt, es jedoch unterließ, die vermögensrechtlichen Folgemaßnahmen rückgängig zu machen.".

    Diese Rechtsprechung hat der Senat erst kürzlich (u.a: Beschluss vom 14. April 2003 - BVerwG 3 B 167.02 - und Beschluss vom 14. April 2003 - BVerwG 3 B 175.02 -) bestätigt und darüber hinaus auch geklärt, dass die danach nicht selbstständig rehabilitierungsfähige Vermögensentziehung bei der Beurteilung der Frage, ob andere hoheitliche Maßnahmen einer deutschen behördlichen Stelle zu einem Eingriff in Vermögenswerte geführt haben, außer Betracht zu bleiben hat.

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03
    Die vorstehenden Ausführungen schließen die Feststellung ein, dass zu den Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage auch jene zu zählen sind, die im Zuge der Bodenreform erfolgt sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - BVerfG 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94

    Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03
    Auch und gerade für sie hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG in Wiederholung der Regelung in Art. 41 Abs. 1 EV i.V.m. Nr. 1 Satz 1 der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 einen Anspruch eines Geschädigten auf Rückübertragung eines enteigneten Vermögenswertes ausschließt (vgl. zusammenfassend Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 - BVerwGE 99, 268, 269).
  • BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98

    Offene Vermögensfragen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03
    Eine Rehabilitierung der hier in Rede stehenden Fallgruppen nach den Regeln des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ist danach bereits dem Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen nach eindeutig ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149, S. 452).
  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02

    Rehabilitierung wegen Entscheidungen deutscher Behörden während der sowjetischen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03
    Diese Rechtsprechung hat der Senat erst kürzlich (u.a: Beschluss vom 14. April 2003 - BVerwG 3 B 167.02 - und Beschluss vom 14. April 2003 - BVerwG 3 B 175.02 -) bestätigt und darüber hinaus auch geklärt, dass die danach nicht selbstständig rehabilitierungsfähige Vermögensentziehung bei der Beurteilung der Frage, ob andere hoheitliche Maßnahmen einer deutschen behördlichen Stelle zu einem Eingriff in Vermögenswerte geführt haben, außer Betracht zu bleiben hat.
  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 16.01

    Enteignungsmaßnahme; SMAD-Befehl 124; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03
    In Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Senat hierzu in seinem Urteil vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 16.01 - im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvL 6/00

    Zur "moralischen Rehabilitierung" von Bodenreformopfern

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03
    Das Bundesverfassungsgericht neigt ebenfalls dieser Auffassung zu (vgl. Beschluss vom 9. Januar 2001 - BVerfG 1 BvL 6/00 u.a. - VIZ 2001, 228, 230).
  • BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00

    verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Beschluss der Rehabilitierung; Willkürakt

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03
    Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 23. August 2001 (BVerwG 3 C 39.00 - VIZ 2002, 25) in Auslegung einzig des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG erkannt, eine allein als zielgerichteter Zugriff auf einen Vermögensgegenstand und nicht als Nebenfolge eines grob rechtsstaatswidrigen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre zu beurteilende hoheitliche Maßnahme der DDR-Behörden werde mit der Folge im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG vom Vermögensgesetz erfasst, dass eine Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 11.04.2002 - 3 B 16.01

    Bodenreform; Enteignung; besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03
    Hierzu hat der Senat bereits in dem Beschluss vom 11. April 2002 - BVerwG 3 B 16.01 - zusammenfassend Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 31.07.1987 - 5 B 49.87
    Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03
    Einer Rechtsfrage kommt nicht schon deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil zu ihr noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt; auch in einem solchen Fall fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn sich die Rechtsfrage durch Auslegung der maßgeblichen Rechtsvorschriften anhand der anerkannten Auslegungskriterien ohne weiteres beantworten lässt oder durch die bisherige Rechtsprechung als geklärt angesehen werden kann (Beschluss vom 31. Juli 1987 - BVerwG 5 B 49.87 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 14).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 10 B 6.94

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.10.2004 - 3 B 76.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen des Vorliegens

    So ist in der ständigen Rechtsprechung des Senats geklärt, dass das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz keine Anwendung findet in Fällen, in denen die Rehabilitierung wegen des Verlustes von Eigentum im Zuge der so genannten Bodenreform begehrt wird (vgl. etwa Urteile vom 23. August 2001 BVerwG 3 C 39.00 Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25, vom 21. Februar 2002 BVerwG 3 C 15.01 und vom 21. Februar 2002 BVerwG 3 C 16.01 BVerwGE 116, 42; ferner Beschlüsse vom 11. April 2002 BVerwG 3 B 16.01 , vom 14. April 2003 BVerwG 3 B 167.02 , vom 14. April 2003 BVerwG 3 B 175.02 VIZ 2003, 375; vom 17. Dezember 2003 BVerwG 3 B 92.03 und vom 11. August 2004 BVerwG 3 B 12.04 ).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 188.05

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Rehabilitierungsverfahren nach dem

    12 In der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, dass § 1 Abs. 1 Satz 1 VwRehaG keine Anwendung findet in Fällen, in denen die Rehabilitierung wegen des Verlustes von Eigentum im Zuge der sog. Bodenreform begehrt wird (vgl. etwa Urteile vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25 und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 16.01 - a.a.O.; Beschlüsse vom 11. April 2002 - BVerwG 3 B 16.01 - a.a.O., vom 14. April 2003 - BVerwG 3 B 167.02 - juris und vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 3 B 92.03 - ).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 3 B 27.04

    Antrag auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

    In der ständigen Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz keine Anwendung findet in Fällen, in denen die Rehabilitierung wegen des Verlustes von Eigentum im Zuge der so genannten Bodenreform begehrt wird (vgl. etwa Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25; Urteil vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 16.01 - BVerwGE 116, 42; Beschluss vom 11. April 2002 - BVerwG 3 B 16.01 - Beschluss vom 14. April 2003 - BVerwG 3 B 167.02 - Beschluss vom 14. April 2003 - BVerwG 3 B 175.02 - VIZ 2003, 375; Beschluss vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 3 B 92.03 - Beschluss vom 11. August 2004 - BVerwG 3 B 12.04 -).
  • BVerwG, 11.08.2004 - 3 B 12.04

    Anwendbarkeit des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) bei

    In der ständigen Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz keine Anwendung findet in Fällen, in denen die Rehabilitierung wegen des Verlustes von Eigentum im Zuge der so genannten Bodenreform begehrt wird (vgl. etwa Urteile vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 15.01 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 16.01 - BVerwGE 116, 42; ferner Beschlüsse vom 11. April 2002 - BVerwG 3 B 16.01 -, vom 14. April 2003 - BVerwG 3 B 167.02 -, vom 14. April 2003 - BVerwG 3 B 175.02 - und vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 3 B 92.03 -).
  • BVerwG, 09.09.2004 - 3 B 39.04

    Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Politische

    In der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, dass das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz keine Anwendung findet in Fällen, in denen die Rehabilitierung wegen des Verlustes von Eigentum im Zuge der so genannten Bodenreform begehrt wird (vgl. etwa Urteile vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - VIZ 2002, 25 und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 16.01 - BVerwGE 116, 42; Beschlüsse vom 11. April 2002 - BVerwG 3 B 16.01 - vom 14. April 2003 - BVerwG 3 B 167.02 - und vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 3 B 92.03 -).
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